BiebelStunde

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Bestimmungen über die Feststellung von Aussatz

1 Der HERR gab Mose und Aaron folgende Anweisungen: 2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen
eine Schwellung zeigt oder Schuppen oder ein heller Fleck und somit der Verdacht auf Aussatz
besteht, muss die betreffende Person zum Priester, zu Aaron oder einem seiner Söhne, gebracht
werden. 3 Der Priester muss sich den Fall ansehen. Ist die Behaarung an der kranken Stelle weiss
und liegt diese tiefer als die umgebende Haut, so handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester das
festgestellt hat, erklärt er die betreffende Person für unrein. 4 Ist es aber ein heller Fleck auf der Haut,
der nicht tiefer liegt als die umgebende Haut und dessen Behaarung nicht weiss geworden ist, so soll
der Priester die erkrankte Person eine Woche lang isolieren. 5 Dann soll er sie sich wieder ansehen.
Wenn die Stelle noch genauso aussieht wie vorher und der Befall sich nicht ausgebreitet hat, soll er
sie noch einmal sieben Tage isolieren. 6 Ist dann der Fleck dunkler geworden und hat sich nicht weiter
ausgebreitet, so war es ein harmloser Ausschlag, und der Priester erklärt die Person für rein. Sie
muss nur noch ihre Kleider waschen. 7 Wenn der Ausschlag sich später doch wieder ausbreitet, muss
sie sich ein zweites Mal dem Priester zeigen. 8 Findet der Priester den Verdacht auf Aussatz bestätigt,
muss er sie für unrein erklären. 9-10 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine weisse Schwellung
zeigt, m uss die betreffende Person zum Priester gebracht werden, damit der sich den Fall ansieht. Ist
auch die Behaarung an der kranken Stelle weiss geworden und es wuchert darauf wildes Fleisch,
11 so handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss die betreffende
Person für unrein erklären; der Fall ist eindeutig. 12 -13 Wenn aber der Priester sieht, dass der
Ausschlag den ganzen Körper von Kopf bis Fuss bedeckt, soll er die erkrankte Person für rein
erklären. Weil die ganze Haut weiss g eworden ist, gilt die Person als rein. 14 -15 Sobald jedoch
irgendwo wildes Fleisch wuchert, muss sie für unrein erklärt werden. Wucherndes Fleisch ist ein
Zeichen für Aussatz. 16 -17 Wenn die Wucherung zurückgeht und alles weiss wird, soll sie wieder zum
Priester gehen, und der Priester erklärt sie für rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein
Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weisse
Schwellung oder ein rotweisser Fleck, dann muss die betreffende Person sich dem Priester zeigen.
20 Liegt die Stelle tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiss geworden, so
soll der Priester die Person für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der mit einem Geschwür
angefangen hat. 21 Kann d er Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist
sogar zurückgegangen, so soll er die betreffende Person sieben Tage isolieren. 22 Hat der Fleck sich
danach ausgedehnt, so ist es Aussatz, und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.
23 Ist der Fleck jedoch nicht grösser geworden, so ist es nur die Narbe von dem Geschwür, und der
Priester erklärt die Person für rein. 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und sich darin
ein rotweisser oder weisser Fleck b ildet, 25 muss die betreffende Person die Wunde dem Priester
zeigen. Stellt sich heraus, dass die Behaarung auf dem Fleck weiss geworden ist und die Stelle tiefer
liegt als die umgebende Haut, so ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen, und der Priester muss
die Person für unrein erklären. 26 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und
die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er sie eine Woche lang isolieren 27 und sich dann
wieder ansehen. Hat der Fleck sich in der Zwischenzeit ausgedehnt, so ist es Aussatz, und der
Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären. 28 Ist der Fleck jedoch nicht grösser geworden
und die Haut hat wieder ihre normale Färbung, so ist es nur die Narbe von der Brandwunde, und der
Priester erklärt die Person für rein. 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf der
Kopfhaut bekommt oder der Mann unter dem Bart, 30 dann muss der Priester sich den Fall ansehen.
Liegt der Ausschlag tiefer als die umgebende Haut und die Haare an der Stelle sind gelblich geworden
und haben ihre Festigkeit verloren, so ist es Aussatz, wie er auf dem Kopf oder im Bart auftritt, und der
Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären. 31 Liegt der Ausschlag zwar nicht tiefer als die
umgebende Haut, aber das Haar an der Stelle ist gelblich geworden, so soll der Priester die Person
eine Woche lang isolieren 32 und sich dann wieder ansehen. Hat sich der Ausschlag in der
Zwischenzeit nicht weiter ausgebreitet, haben sich keine gelblichen Haare mehr gebildet und erscheint
die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut, 33 so soll die Person das Haar rund um die Stelle
abrasieren lassen. Der Priester isoliert sie noch einmal sieben Tage 34 und sieht sich den Fall danach
wieder an. Hat sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet und die Stelle liegt nicht tiefer als die
umgebende Haut, so erklärt er die betreffende Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider
waschen. 35 Wenn der Befall sich später doch noch weiter ausbreitet, 36 muss der Priester sich die
Person noch einmal ansehen. Hat sich der Ausschlag wirklich ausgebreitet, so braucht er nicht erst
nach gelblich gewordenen Haaren zu suchen. Der Fall ist eindeutig: Die erkrankte Person ist unrein.
37 Findet jedoch der Priester, dass der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, und sprossen an
der Stelle wieder schwarze Haare, so ist der Ausschlag geheilt, und der Priester erklärt die Person für
rein. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weisse Flecken auf der Haut, 39 so muss der
Priester sich den Fall ansehen. Sind es nur blass weisse Flecken, so ist es ein harmloser Ausschlag,
und die betreffende Person ist rein. 40 -41 Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, an der
Stirnseite oder auf dem Hinterkopf, wird er dadurch nicht unrein. 42-43 Zeigt sich aber auf der kahlen
Stelle ein rotweisser Ausschlag, so muss der Priester sich den Fall ansehen. Stellt er fest, dass der
rotweisse Fleck genauso aussieht wie Aussatz am Körper, 44 so handelt es sich tatsächlich um
Aussatz, und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären. Es ist Aussatz am Kopf.




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